Verkaufsbedingungen und Konditionen

DIE FOLGENDEN GELTEN FÜR ALLE BESTELLUNGEN ("Bestellungen") FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN ("Produkte"), SOFTWARE ("Software") ODER DIENSTLEISTUNGEN ("DIENSTLEISTUNGEN") DURCH DEN VERKÄUFER (WIE HIERIN BESCHRIEBEN) AN EINEN KÄUFER (WIE HIERIN BESCHRIEBEN). JEDE ANNAHME EINER BESTELLUNG DES KÄUFERS IST AN DIESE BEDINGUNGEN GEKNÜPFT. ZUSÄTZLICHE ODER ABWEICHENDE BEDINGUNGEN, DIE VON EINEM KÄUFER VORGESCHLAGEN WERDEN, SIND AUSGESCHLOSSEN UND WERDEN ABGELEHNT UND BINDEN DEN VERKÄUFER NICHT, ES SEI DENN, DER VERKÄUFER HAT SIE AUSDRÜCKLICH SCHRIFTLICH BESTÄTIGT.

Im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff "Verkäufer" Virtek Vision International, Inc. und/oder alle mit ihr verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften, die Teil derselben Unternehmensgruppe sind, unabhängig von ihrem Standort und in dem Umfang, in dem sie in einer Bestellung als solche bezeichnet werden.

Der "Käufer" ist die juristische oder natürliche Person, die in einer Bestellung, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, als solche bezeichnet wird.

I. PREISE 

Alle Preise können ohne Vorankündigung geändert werden, wenn sich die Material- oder Arbeitskosten, die Spezifikationen, die Mengen, die Lieferfristen, die Zölle oder andere Faktoren, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, ändern oder wenn es durch Anweisungen des Käufers zu Verzögerungen kommt oder wenn der Käufer dem Verkäufer keine angemessenen Informationen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus unterliegen die vom Käufer zu zahlenden Preise einer sofortigen Erhöhung, wenn der Verkäufer infolge staatlicher Maßnahmen oder Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die in einer Untersuchung gemäß Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962 (19 U.S.C. §1862) oder in einer Untersuchung gemäß Abschnitt 301 des Trade Act von 1974 (19 U.S.C. §2411) vorgesehen sind, zusätzliche Zölle, Tarife oder Beschränkungen auf die hierunter verkauften Produkte oder auf die für die Herstellung dieser Produkte verwendeten Rohstoffe erhebt. In keinem Fall dürfen die Preise Beträge enthalten, die dem Käufer in Verbindung mit seinen Einkäufen beim Verkäufer auferlegt werden, wie z. B. Steuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Mehrwertsteuer (VAT) oder Verbrauchssteuern, Zölle, Tarife oder sonstige Kosten, die dem Käufer von einer Regierungsbehörde auferlegt werden. Ohne das Vorstehende einzuschränken, können alle Preise jederzeit vor dem Versand ohne Vorankündigung angepasst werden, wenn sich die Preise oder Kosten in Bezug auf Komponenten, Materialien, Teile oder Waren, die in den Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden, nach der Annahme einer Bestellung für Produkte oder Dienstleistungen erhöht haben (eine "Komponentenanpassung"). Jede vom Verkäufer festgelegte Komponentenanpassung wird in der Rechnung für Produkte oder Dienstleistungen berücksichtigt, die dem Käufer vom Verkäufer gemäß den Bedingungen dieses Vertrags übermittelt wird. Ohne das Vorstehende einzuschränken, können alle Preise jederzeit vor dem Versand aufgrund von Inflationssteigerungen, die nach der Annahme einer Bestellung für Produkte oder Dienstleistungen auftreten, ohne Vorankündigung angepasst werden (eine "Inflationsanpassung"). Die Inflationsanpassung für Produkte oder Dienstleistungen erfolgt durch Multiplikation (a) des Verhältnisses, das sich aus der Division des (i) zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Verbraucherpreisindex (CPI) durch (ii) den zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung geltenden Verbraucherpreisindex (CPI) ergibt, mit (b) dem Preis oder den Kosten für die betreffenden Produkte/Dienstleistungen, wie in der Bestellung angegeben. Jede vom Verkäufer ermittelte Inflationsanpassung wird in der vom Verkäufer an den Käufer übermittelten Rechnung für Produkte oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den hier festgelegten Bedingungen berücksichtigt.

II. BEZAHLUNG 

A. Die Zahlungsfrist beträgt netto 30 Tage ab Rechnungsdatum des Verkäufers, sofern nicht anders angegeben. Die Zahlungen sind vom Käufer ohne Abzug oder Aufrechnung zu leisten. Die Zahlung hat in der Währung zu erfolgen, die in den Vorbestellungsunterlagen angegeben ist. Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 18 % pro Jahr (1,5 % pro Monat) oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz zu berechnen, je nachdem, welcher Satz niedriger ist, und zwar täglich.

B. Sollte die finanzielle Lage des Käufers für den Verkäufer nicht zufriedenstellend sein, kann der Verkäufer eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder eine zufriedenstellende Sicherheit in Form eines Akkreditivs oder eines anderen Finanzdokuments verlangen. Im Falle des Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit des Käufers kann der Verkäufer jeden ausstehenden Auftrag stornieren.

C. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Produkte, Software und Dienstleistungen, die gemäß einer Bestellung verkauft werden, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers bleiben, vorausgesetzt, dass bei der Lieferung das gesamte Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf den Käufer übergeht.

D. Der Käufer räumt dem Verkäufer ein Sicherungsrecht an den in Kanada befindlichen Produkten (bzw. an Rechten ähnlicher Art in anderen Rechtsordnungen und Gebieten) oder an den Dienstleistungen sowie an etwaigen Erlösen ein, um die Verpflichtungen des Käufers aus diesem Vertrag zu sichern. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, im Namen des Käufers die Finanzierungserklärungen auszufertigen und einzureichen, die der Verkäufer für angemessen hält, um das Sicherungsrecht des Verkäufers zu vervollständigen und die Gläubiger des Käufers darüber zu informieren.

E. Sollte der Käufer nichtin der Lage sein, den Kaufpreis gemäß den in der Bestellung festgelegten Bedingungen vollständig zu zahlen, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen alle verfügbaren Rechtsmittel ergreifen, einschließlich gerichtlicher Schritte zur Eintreibung des verbleibenden Restbetrags des Kaufpreises, Deaktivierung der Softwarelizenz, Wiederherstellung des Produkts, Aussetzung der Lieferungen für verbleibende Bestellungen oder andere nach dem Gesetz oder Billigkeitsrecht verfügbare Rechtsmittel.Der Käufer ist für alle dem Verkäufer im Zusammenhang mit seinen Inkasso- oder Vollstreckungsbemühungen entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten verantwortlich.Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass bei einem Zahlungsverzug des Kaufpreises die Zahlung des gesamten Restbetrags sofort fällig und in voller Höhe zahlbar wird.

F. Kein Verzicht des Verkäufers auf seine Rechte gemäß diesen Bedingungen gilt als Verzicht auf spätere Verstöße oder Versäumnisse des Käufers. Falls mehr als ein Produkt gemäß einer Bestellung gekauft wird, wird jede Zahlung, die der Verkäufer vom Käufer erhält, anteilig auf die Kosten der einzelnen Produkte angerechnet und nicht auf den Kaufpreis eines einzelnen Produkts.

III. LIEFERUNG

Die Liefertermine sind annähernd und hängen vom rechtzeitigen Eingang aller erforderlichen Informationen beim Verkäufer ab. Der Verkäufer kann die Produkte oder Dienstleistungen ganz oder teilweise bereits 30 Tage vor dem vereinbarten Termin liefern. Der Lieferort ist "ab Werk" des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer hat etwas anderes angegeben. Mit der Lieferung gehen das Eigentum an den Produkten und das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung auf den Käufer über. Teilt der Käufer dem Verkäufer mit, dass er die Produkte nicht rechtzeitig abnehmen kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Risiko des Käufers einzulagern, wobei der Käufer dem Verkäufer alle im Zusammenhang mit der Einlagerung entstehenden Kosten zu erstatten hat. Der Käufer entsorgt das Verpackungsmaterial für die Produkte auf eigene Kosten und stellt den Verkäufer von allen rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen Verpackungsabfällen frei.


IV. INSTALLATION

A. Sofern in der Bestellung nicht anders angegeben, ist der Käufer für die Installation der Produkte verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vorbereitung seiner Räumlichkeiten, das Auspacken der Produkte und deren Aufstellung für den Betrieb. In jedem Fall ist der Käufer dafür verantwortlich, dass seine Einrichtungen den geltenden Bau-, Elektro- und ähnlichen Normen oder Vorschriften entsprechen.

B. Wenn die Installation des Produkts und der Software in der Bestellung als Aufgabe des Verkäufers angegeben ist, ist der Käufer dafür verantwortlich: (i) dem Verkäufer die endgültigen Konfigurationen für die Installation rechtzeitig, in jedem Fall aber mindestens 30 Tage vor dem Installationsdatum, zur Verfügung zu stellen; (ii) dem Käufer Personal zur Verfügung zu stellen und mit dem Verkäufer bei der Installation des Produkts und der Software rechtzeitig zusammenzuarbeiten; und (iii) einen geeigneten Standort nach den Spezifikationen des Verkäufers für die Installation mit allen erforderlichen Zusatzgeräten und Dienstleistungen wie Verkabelung, Rigging, Klimaanlage, Druckluft, Strom, Transformatoren usw. zur Verfügung zu stellen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, liegt die Installation der Software auf Geräten des Käufers in der alleinigen Verantwortung des Käufers;

C. Sind in der Bestellung Installationsleistungen als Verantwortlichkeit des Verkäufers angegeben, so werden diese Leistungen mit dem Käufer innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Waren im Werk des Käufers vereinbart. Ist das Werk des Käufers für die zu erbringenden Leistungen nicht bereit, so gilt das System als vom Käufer abgenommen, und alle von den Installationsleistungen abhängigen Rechnungen werden sofort fällig.

D. Wenn der Käufer einen bestätigten Installationsbesuch innerhalb von zwei Wochen vor dem geplanten Starttermin storniert, werden dem Käufer die entstandenen Reisekosten in Rechnung gestellt, die vom Verkäufer nicht erstattet werden können.

E. Nach Abschluss der Installation durch den Verkäufer muss der Verkäufer dem Käufer in angemessener Weise nachweisen, dass das System elektrisch und mechanisch installiert ist und dass es die Standardtests des Verkäufers erfolgreich durchführen kann. Zu diesem Zeitpunkt gilt das System für alle Zwecke als vom Käufer abgenommen. Bestellt der Käufer keine Installationsleistungen des Verkäufers, so gilt die Abnahme durch den Käufer als erfolgt, wenn der Verkäufer seine letzte Standardprüfung im Werk durchgeführt hat.

F. Bedienerschulungen vor Ort können als Teil der Installationsleistungen des Verkäufers für die Produkte inbegriffen sein. Bedienerschulungen für Software und andere Produkte sind an dem Ort und für die Dauer verfügbar, die in der Bestellung angegeben sind, und müssen vom Käufer innerhalb von sechs (6) Monaten nach Lieferung in Anspruch genommen werden.

V. AUSFUHRKONTROLLEN; FCPA; ANTI-BOYKOTT

A. Der Käufer darf über die Produkte nicht verfügen, weder durch Umladung, Wiederausfuhr, Umleitung noch auf andere Weise, es sei denn, die anwendbaren US-Ausfuhrgesetze und -vorschriften lassen dies ausdrücklich zu, und nicht in und an das endgültige Bestimmungsland, das in der/den Bestellung(en) angegeben ist oder als endgültiges Bestimmungsland auf den Rechnungen des Verkäufers oder in der Endverbleibserklärung des Käufers an den Verkäufer angegeben ist. Der Verkäufer darf nicht als Versender oder Exporteur oder US-Hauptinteressent (USPPI) benannt werden, es sei denn, der Verkäufer hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt; in diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer eine Kopie der vom Käufer für die Exportabfertigung eingereichten Dokumente zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage des Verkäufers stellt der Käufer Informationen über den Endverwendungszweck und den Endnutzer zur Verfügung, um die Anwendbarkeit von Ausfuhrgenehmigungen zu bestimmen. Die Nichteinhaltung dieses Abschnitts durch den Käufer stellt eine wesentliche Nichterfüllung dar, die es dem Verkäufer ermöglicht, die entsprechende(n) Bestellung(en) ohne Haftung zu stornieren.

B. Der Käufer garantiert, dass er nicht gegen das U.S. Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (FCPA) in seiner aktuellen Fassung, das United Kingdom Bribery Act (UKBA) von 2010 in seiner aktuellen Fassung Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (FCPA) in der jeweils geltenden Fassung, den United Kingdom Bribery Act (UKBA) von 2010 in der jeweils geltenden Fassung oder die entsprechenden Durchführungsbestimmungen in Verbindung mit dem Verkauf oder Vertrieb der Produkte und/oder Dienstleistungen durch den Käufer nicht verletzt oder den Verkäufer dazu veranlasst, diese zu verletzen, und dass der Käufer keine Kenntnis davon hat oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Berater, Vertreter, Repräsentant oder eine andere Person, die vom Käufer in Verbindung mit dem Verkauf und/oder Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen beauftragt wurde, gegen den FPCA und/oder den UKBA verstoßen hat oder den Verkäufer dazu veranlasst hat. Erfährt der Käufer von einer Verletzung des FCPA und/oder des UKBA im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Vertrieb der Produkte/Dienstleistungen oder hat er Grund dazu, dies zu wissen, so hat er den Verkäufer unverzüglich zu informieren.

C. Der Käufer sichert ferner zu, dass der Käufer im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten/Dienstleistungen durch den Käufer nicht gegen die US-Antiboykott-Bestimmungen der gemäß dem U.S. Export Administration Act von 1979 in der jeweils gültigen Fassung erlassenen U.S. Export Administration Regulations verstößt oder den Verkäufer dazu veranlasst, diese zu verletzen, und dass der Käufer den Verkäufer nicht auffordert, Erklärungen oder Bescheinigungen gegenüber Ländern abzugeben, die nicht dem Boykott durch die USA unterliegen.

D. Der Käufer erkennt hiermit an, dass der Verkäufer seine Geschäfte weltweit abwickelt und verpflichtet ist, die Exportkontroll-, Anti-Korruptions- und ethischen Geschäftsgesetze und -regeln in mehreren Ländern einzuhalten. Infolgedessen erklärt sich der Käufer zusätzlich zu den oben genannten Punkten bereit, die entsprechenden Vorschriften in jedem Land einzuhalten, und akzeptiert, dass der Käufer allein dafür verantwortlich ist, die erforderlichen Informationen über die in einem bestimmten Land geltenden Vorschriften einzuholen.

VI. GEWÄHRLEISTUNGEN

A. Der Verkäufer gewährleistet, dass die vom Verkäufer hergestellten Produkte bei Lieferung für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Ausführung, dass die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit der allgemein anerkannten Industriepraxis und wie in der Bestellung beschrieben ausgeführt werden. Die Verpflichtungen des Verkäufers im Rahmen dieser Garantie beschränken sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz - nach Wahl des Verkäufers - von Teilen der Produkte, die sich bei ordnungsgemäßer Installation, Verwendung und Wartung innerhalb eines Jahres ab dem Lieferdatum als fehlerhaft in Bezug auf Material oder Verarbeitung erwiesen haben, oder auf die erneute Erbringung der Dienstleistungen. Der Verkäufer übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie dafür, dass der Betrieb der Software oder Firmware ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass die darin enthaltenen Funktionen den beabsichtigten Verwendungszwecken/Anforderungen des Käufers entsprechen oder diese erfüllen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jeden Qualitäts- oder Zustandsmangel der Produkte (einschließlich der Software/Firmware) oder der Dienstleistungen innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder Leistung anzuzeigen.

B. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers gelten nicht für Produkte, die (1) von einer anderen Person als dem Verkäufer verändert oder repariert wurden, oder (2) einem Missbrauch, einer Vernachlässigung oder einer unsachgemäßen Verwendung oder Anwendung ausgesetzt waren, oder (3) im Betrieb normalerweise verbraucht werden, oder (4) eine normale Lebensdauer haben, die von Natur aus kürzer ist als die darin angegebene Gewährleistungsfrist.

C. Produkte von Drittanbietern sind von der Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.

D. Produkte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Verkäufers zurückgesandt werden, und auch dann nur unter den Bedingungen, denen der Verkäufer zustimmen kann. Der Käufer muss vor jeder Rücksendung eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) vom Verkäufer einholen, und diese RMA-Nummer muss auf dem Versandetikett und dem Packzettel erscheinen. Der Käufer ist für die zurückgesandten Produkte verantwortlich, bis der Verkäufer diese in seinem Werk erhält, sowie für alle Kosten für Verpackung, Inspektion, Versand, Transport oder Versicherung im Zusammenhang mit den zurückgesandten Produkten.

E. Falls der Käufer einen Vor-Ort-Support oder eine Reparatur benötigt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass er die Kosten für die Vor-Ort-Arbeit des Verkäufers zuzüglich Reise- und Unterbringungskosten gemäß dem dann gültigen Tarif des Verkäufers übernimmt.

F. Dieser Abschnitt VI legt die ausschließlichen Rechtsmittel und Verpflichtungen für Ansprüche aufgrund von Mängeln oder Nichtkonformität von Produkten/Dienstleistungen fest, unabhängig davon, ob der Anspruch aus einem Vertrag, einer Garantie, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit jeglichen Grades oder Gefährdungshaftung) oder anderweitig resultiert.

G. Der Verkäufer beschränkt ausdrücklich seine Haftung und Garantieverpflichtungen für jegliche Abweichung der angegebenen Leistungsspezifikationen seiner Produkte in einer kontrollierten Umgebung und bei einem spezifischen Produktleistungstestverfahren, auf das im Kalibrierungszertifikat Bezug genommen wird, im Gegensatz zu ihrer tatsächlichen Leistung nach der Installation in ihrer Arbeitsumgebung.

DIE VORSTEHENDEN GARANTIEN TRETEN AN DIE STELLE ALLER ANDEREN GARANTIEN, OB MÜNDLICH, SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH. ES GELTEN KEINE STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

VII. PATENTE/HAFTUNGSFREISTELLUNG

Erhält der Käufer eine Behauptung, dass vom Verkäufer hergestellte Produkte oder Software ein Patent verletzen, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihm Informationen, Unterstützung und die ausschließliche Befugnis zur Bewertung, Verteidigung und Beilegung einer solchen Behauptung zu erteilen. Hat der Käufer Spezifikationen/Entwürfe für die Herstellung der angeblich patentverletzenden Produkte zur Verfügung gestellt, hat der Käufer den Verkäufer gegen Ansprüche Dritter wegen Patentverletzung, die sich aus der Verwendung dieser Spezifikationen/Entwürfe durch den Verkäufer ergeben, zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten.

VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Die Gesamthaftung des Verkäufers für jegliche Ansprüche, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit jeglichen Grades und Gefährdungshaftung) oder anderweitig, die sich aus der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Weiterverkauf, der Reparatur, dem Austausch oder der Verwendung von Produkten/Dienstleistungen ergeben, übersteigt nicht den Preis, der auf die Produkte/Dienstleistungen oder einen Teil davon entfällt, die den Anspruch begründen. IN KEINEM FALL, WEDER ALS ERGEBNIS EINES VERTRAGSBRUCHS, EINER GEWÄHRLEISTUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT JEGLICHEN GRADES, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER PATENTVERLETZUNG) ODER ANDERWEITIG, HAFTEN DER VERKÄUFER, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, SUBUNTERNEHMER ODER LIEFERANTEN FÜR GEWINN- ODER EINKOMMENSVERLUSTE, NUTZUNGSAUSFÄLLE DER PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN ODER DAMIT VERBUNDENER AUSRÜSTUNGEN, KAPITALKOSTEN, KOSTEN FÜR ERSATZGÜTER, EINRICHTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER ERSATZSTROM, AUSFALLKOSTEN ODER ANSPRÜCHE DERKUNDEN DES KÄUFERSFÜRSCHÄDEN ODER FÜR BESONDERE, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN. Wenn der Käufer das Eigentum an den hierunter verkauften Produkten überträgt oder diese an Dritte vermietet oder anderweitig die Nutzung durch Dritte zulässt oder duldet, muss der Käufer von diesen Dritten eine Bestimmung einholen, die dem Verkäufer und seinen Subunternehmern/Lieferanten den Schutz des vorstehenden Satzes gewährt. Jede Klage gegen den Verkäufer muss innerhalb von 18 Monaten nach Entstehen des Klagegrundes erhoben werden.

IX. UNENTSCHULDBARE VERZÖGERUNGEN

A. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung, die direkt oder indirekt auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, innere Unruhen, Aufruhr, Embargos, staatliche Vorschriften, Verweigerung von Exportlizenzen, Anordnungen, Anweisungen oder Prioritäten, Hafenüberlastung, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Vertreter/Mitarbeiter, Brände, Überschwemmungen, Sabotage, nukleare Zwischenfälle, Erdbeben, Stürme, Epidemien; Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitsschwierigkeiten; Mangel an oder Unfähigkeit zur rechtzeitigen Beschaffung von geeigneten Arbeitskräften, Materialien, Bauteilen, Laderaum oder Transportmitteln, Treibstoff, Vorräten oder Energie zu aktuellen Preisen; oder aufgrund von Beschränkungen, die sich aus der Verfügbarkeit der normalen Produktionsanlagen des Verkäufers ergeben.

B. Dauert eine gemäß dem Vorstehenden entschuldigte Verzögerung länger als 90 Tage und haben sich die Parteien nicht auf eine geänderte Grundlage für die weitere Bereitstellung der Produkte/Dienstleistungen nach Ablauf der Verzögerung, einschließlich einer Preisanpassung, geeinigt, so kann jede Partei (außer bei einer durch den Käufer verursachten Verzögerung, in diesem Fall nur der Verkäufer) den Auftrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen in Bezug auf den nicht ausgeführten Teil der Produkte/Dienstleistungen kündigen, woraufhin der Käufer dem Verkäufer unverzüglich seine angemessenen Kündigungskosten nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen des Verkäufers zu zahlen hat.

X. ZUSÄTZLICHE EINSCHRÄNKUNG - AUSRÜSTUNGEN, SOFTWARE UND DIENSTLEISTUNGEN FÜR KUNDENSPEZIFISCHE INTEGRATIONEN

Falls der Verkäufer dem Käufer oder einem Dritten das Produkt, die Software und/oder die Dienstleistungen als Komponenten einer kundenspezifischen Lösung liefert, beschränkt sich die Verantwortung des Verkäufers nur auf die vom Verkäufer gelieferten Komponenten.

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer weder die Verantwortung für die Integration der verkauften Produkte, Software und Dienstleistungen mit anderen von Dritten bereitgestellten Komponenten noch für die Entwicklung oder Implementierung der dem Endbenutzer bereitgestellten vollständigen Inspektionslösung übernimmt, unabhängig davon, ob diese vom Käufer entwickelt wurde.

Produkte, Software und Dienstleistungen, die vom Verkäufer an einen Dritten zu Integrationszwecken geliefert werden, müssen von diesem Dritten innerhalb von fünf (5) Tagen nach Lieferung der Produkte, Software und Dienstleistungen als für diese Zwecke geeignet akzeptiert werden. Etwaige Mängel oder Ungeeignetheit für die beabsichtigte Integration müssen dem Verkäufer innerhalb der vorgenannten Frist von fünf (5) Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Versäumt es der Dritte, den Verkäufer innerhalb der genannten Frist von fünf (5) Tagen zu benachrichtigen, gelten die Produkte, Software und Dienstleistungen als von dem Dritten angenommen.

Der Käufer akzeptiert hiermit den oben genannten Haftungsausschluss und bestätigt, dass der Endverbraucher schriftlich über diese Bedingungen informiert wird.

XI. SOFTWARE/TECHNISCHE/EIGENE INFORMATIONEN

A. Der Käufer erwirbt keine Rechte an Software, die mit den Produkten geliefert wird, es sei denn, sie wird in der Standardsoftwarelizenz des Verkäufers gewährt. Jede Softwarelizenz, die in Verbindung mit den Produkten gewährt wird, ist eine vorläufige Lizenz, die bis zur vollständigen Bezahlung der Produkte zurückgezogen werden kann.

B. Der Kauf von Produkten beinhaltet kein Recht auf die Bereitstellung von technischen Informationen wie Zeichnungen oder Spezifikationen.

C. Geschützte Informationen, einschließlich Zeichnungen, Dokumente, technische Daten, Berichte, Software, Entwürfe, Erfindungen und andere technische Informationen, die der Verkäufer in diesem Zusammenhang zur Verfügung stellt (im Folgenden "Daten" genannt), bleiben alleiniges Eigentum des Verkäufers und sind vom Käufer vertraulich zu behandeln. Die Daten dürfen vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, verwendet oder an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung des Auftrages hat der Käufer alle Daten zusammen mit allen Kopien oder Nachdrucken, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers befinden, unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben, und der Käufer darf danach ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder direkt noch indirekt irgendwelche Daten oder daraus abgeleitete Informationen verwenden. Die vorstehenden Bestimmungen verpflichten den Verkäufer in keiner Weise zur Bereitstellung oder Lieferung von Daten.

D. Die Software ist ein mathematisches Analysewerkzeug, das den Käufer bei seiner Analyse der mechanischen Integrität unterstützen soll. Der Käufer erkennt hiermit an, dass die Verwendung der Software und die Interpretation der berechneten Daten erhebliche Fähigkeiten und Urteilsvermögen erfordern. Die Software und das Produkt sind nicht als Ersatz für eine strenge und umfassende Analyse der mechanischen Integrität durch einen qualifizierten Ingenieur gedacht und können dies auch nicht sein.

 

XII. LIZENZ

Einige der Produkte des Verkäufers erfordern die Installation, Verwendung oder Verbindung mit Software, einschließlich kundenspezifischer Konfigurationen, Makros oder anderer. Der Käufer muss möglicherweise separate Lizenzvereinbarungen abschließen und die Bedingungen dieser Lizenzen gelten.

Vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen gewährt der Verkäufer dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz ("Lizenz"), die in den Produkten enthaltene Kopie der Software ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Käufers zu nutzen. Die Beendigung dieser Lizenz aus irgendeinem Grund setzt die anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht außer Kraft Diese Lizenz berechtigt den Käufer zu folgenden Handlungen

A. Installation der Software auf Computern innerhalb der Organisation des Käufers zur ausschließlichen Verwendung und Ausführung zum Zweck der Erfassung und Nachbearbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Produkte.

Der Käufer ist im Rahmen dieser Lizenz NICHT befugt, und erklärt sich damit einverstanden, NICHT:

B. Nicht autorisierte Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation zu verwenden, zu kopieren oder zu übertragen;

C. Die Produkte oder die Software zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, um den Quellcode oder damit zusammenhängende geschützte Informationen und Geschäftsgeheimnisse zu ermitteln, oder dies von einem Dritten durchführen zu lassen, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich zulässig;

D. Die Software zu vermieten, zu verleasen, in Unterlizenz zu vergeben, zu vertreiben, zu übertragen, zu modifizieren oder in Teilzeit zu nutzen, sofern dies nicht in der Bestellung vorgesehen ist;

E. die Software zu verwenden, um Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots oder andere Codes zu aktivieren und/oder einzufügen, die darauf abzielen, ein System oder Daten zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen; oder

F. Die Funktionsfähigkeit von Programmen des Verkäufers oder von Programmen Dritter, die mit Programmen des Verkäufers in Verbindung mit den Produkten arbeiten, zu beeinträchtigen.

XIII. ALLGEMEINES

A. Die Rechte und Pflichten des Käufers und des Verkäufers aus diesem Vertrag unterliegen in jeder Hinsicht dem in der Provinz Ontario, Kanada, geltenden Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Entscheidung von Streitigkeiten sind die Bundes- oder Provinzgerichte im Gerichtsbezirk Waterloo, Kanada, und sowohl der Käufer als auch der Verkäufer erklären sich hiermit mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand bei diesen Gerichten in allen Verfahren einverstanden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

B. Diese Bedingungen stellen zusammen mit allen anderen Bedingungen, denen der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, die gesamte Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer dar und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Zusicherungen, Vereinbarungen, Vorschläge, Garantien oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend. Ein Verzicht, eine Abänderung, eine Ergänzung, ein Rücktritt oder eine sonstige Änderung dieser Geschäftsbedingungen ist nur dann verbindlich, wenn ein bevollmächtigter Vertreter des Verkäufers dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

C. Die Ungültigkeit eines Teils dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Das Versäumnis des Verkäufers, zu irgendeinem Zeitpunkt ein Recht aus diesem Vertrag geltend zu machen, hindert den Verkäufer nicht daran, später die gleichen oder andere Rechte geltend zu machen.

D. Der Käufer darf diesen Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten.

E. Der Käufer darf den Namen des Verkäufers oder Markenzeichen des Verkäufers ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers in keiner Weise verwenden.

F. Die englische Version dieser Geschäftsbedingungen ist maßgebend für alle Übersetzungen der Geschäftsbedingungen in eine andere Sprache und hat Vorrang.

XIV. VERBOT DER GEFÄHRLICHEN VERWENDUNG

Die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Produkte sind nicht für den Einsatz in einer kerntechnischen Anlage oder in Verbindung mit der Verwendung oder Handhabung von Kernmaterial oder für gefährliche Aktivitäten oder kritische Anwendungen, bei denen der Ausfall einer einzelnen Komponente zu erheblichen Schäden an Personen oder Sachen führen könnte, bestimmt und dürfen vom Käufer nicht verwendet werden, es sei denn, die Produkte wurden speziell für solche Aktivitäten oder Anwendungen zugelassen. Der Verkäufer lehnt jede Haftung für Verluste oder Schäden ab, die sich aus einer solchen nicht genehmigten Verwendung ergeben, und der Käufer hat den Verkäufer gegen eine solche Haftung zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen, unabhängig davon, ob diese aus Vertragsbruch, Gewährleistung, unerlaubter Handlung (unabhängig vom Grad des Verschuldens oder der Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig entsteht.

Wenn der Verkäufer die Verwendung der Produkte in einer kerntechnischen Anlage schriftlich genehmigt, muss der Käufer vor einer solchen Verwendung oder Bereitstellung eine Versicherung oder staatliche Entschädigung abschließen, die den Verkäufer vor Haftung schützt, und er erklärt sich hiermit bereit, den Verkäufer und seine Lieferanten für alle nuklearen Schäden, einschließlich Nutzungsausfall, zu entschädigen, die sich in irgendeiner Weise aus einem nuklearen Zwischenfall ergeben, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise auf Fahrlässigkeit oder andere Gründe des Verkäufers oder seiner Lieferanten zurückzuführen sind.

XV. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an den allgemeinen Spezifikationen der Produkte vorzunehmen, die erforderlich sind, damit die Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

XVI. REGIERUNGSVERTRÄGE

Nur die vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich akzeptierten Zusatzklauseln der Federal Acquisition Regulation ("FAR") werden hierin aufgenommen oder durch Verweis einbezogen. Der Verkäufer ist nicht an die Einhaltung von FAR- oder FAR-Zusatzklauseln gebunden, die er nicht ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat, und übernimmt keine Gewähr für deren Einhaltung.

XVII. VERHINDERUNG VON RECHNUNGSBETRUG

In Anbetracht des erhöhten Risikos von Rechnungsbetrug sollte der Käufer jede Mitteilung über die Änderung von Angaben zum Bankkonto des Verkäufers mit Misstrauen behandeln. Der Verkäufer wird den Käufer nicht per E-Mail informieren oder anweisen, Überweisungen oder Geldtransfers an einen anderen Begünstigten, eine andere Adresse oder ein anderes Bankkonto vorzunehmen. Überprüfen Sie immer eine Aufforderung zur Aktualisierung von Unterlagen oder zur Änderung von Bankkontoinformationen, BEVOR Sie eine Änderung vornehmen oder die Zahlung abschließen. Überprüfen Sie alle angeforderten Änderungen, indem Sie mit einem bekannten Vertreter des Verkäufers sprechen.

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